Baumstamm-Mikado im Bendorfer Hafen

Bendorf. Durch das THW Bendorf wurden vom Rheinhochwasser angeschwemmte Baumstämme geborgen, die sich in einer Landungstreppe verkeilt hatten.

Vom THW Bendorf wurden unter Einsatz der Fachgruppen Höhenrettung, Wassergefahren und der beiden Bergungsgruppen angeschwemmte Baumstämme fachgerecht zerlegt und geborgen.

Die in einer Landungstreppe verkeilten Baumstämme versperrten den vorgeschriebenen zweiten Notausgang für anlandende Tankschiffe und mussten daher entfernt werden.

Dazu wurden die Baumstämme von den Mitgliedern der Höhenrettung mit Bandschlingen gesichert, dann kontrolliert mit Motorsägen in „handliche“ Stücke zerkleinert. Diese wurden dann mit einem Boot der Fachgruppe Wassergefahren jeweils an Land transportiert. Mit dem Boot wurde auch die Bergeaktion zur Wasserseite hin abgesichert.

Im Verlauf der Bergung musste dann die gesamte Einsatzstelle noch durch die Bergungsgruppen ausgeleuchtet werden, um den Abschluss der Arbeiten sicherzustellen.

Die Baumstämme wurden bei einer Ausbildungsfahrt mit dem Boot entdeckt. In Absprache mit der Firma Oiltanking wurde nach einer Ortsbesichtigung durch die Führungskräfte die Vorgehensweise geplant.

Die Planung hatte sich gelohnt: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen klappte reibungslos. Auch die Mitglieder der THW-Jugendgruppe konnten sich bei dieser Aktion einen guten Einblick über den Ablauf einer derartigen Bergung verschaffen.

Wer sich ein näheres Bild über das THW in Bendorf machen möchte, ist jeden Mittwoch von 19-22 Uhr herzlich eingeladen einmal vorbeizuschauen. Jeder kann dort mitmachen, es sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich- im THW wird eine fundierte und vielseitige Ausbildung geboten. Nähere Informationen auch unter www-thw-bendorf.de.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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